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migrated-content news-archiv Umteilung der Arzneimittel der Abgabekategorie C  | ebi-pharm.ch 28.02.2019

Umteilung der Arzneimittel der Abgabekategorie C

Umteilung der Arzneimittel der Abgabekategorie C

28.02.2019

Die Vorinformation von Swissmedic zum Umteilungsentscheid der Abgabekategorie C liegt vor. Rund 15% der Arzneimittel der Liste C werden in die Liste B umgeteilt, die anderen 85% werden in Zukunft der Liste D angehören.

Die Evaluation der Umteilung der Arzneimittel der Abgabekategorie C hat Swissmedic Mitte November 2018 abgeschlossen. Die Aufhebung der Abgabekategorie C war ein politischer Auftrag, den die Arzneimittelbehörde im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes gefasst hat.

Die überwiegende Mehrheit (rund 85%) der Arzneimittel der Liste C qualifizieren für eine Umteilung in die Liste D. Diese Präparate werden in Zukunft nicht nur in Apotheken, sondern auch in Drogerien erhältlich sein. Darunter sind sämtliche komplementärmedizinischen Arzneimittel und auch alle pflanzlichen Arzneimittel mit Johanniskraut. Da Johanniskrautpräparate Interaktionen mit gewissen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verursachen können, werden die Patientinnen und Patienten zusätzlich mit einem Warnhinweis auf der Faltschachtel für die erforderliche Fachberatung sensibilisiert.

Bei den anderen 15 % der Arzneimittel der rund 650 Präparate umfassenden Liste C wird eine Einteilung in die Abgabekategorie B als erforderlich erachtet. Medikamente, die von dieser Höherstufung betroffen sind, werden aber auch weiterhin ohne ärztliches Rezept durch eine Apothekerin oder einen Apotheker persönlich mit entsprechender Beratung und Dokumentation abgegeben werden können.
Von der Einteilung in die Liste B betroffen sind insbesondere Arzneimittel mit Codein oder Dextrometorphan (Derivate der Opiate), die ein erhebliches Missbrauchs- und/oder schwerwiegendes Interaktionspotenzial zeigen können. Diese Präparate dürfen nur durch Personen mit einer Betäubungsmittelbewilligung abgegeben werden. Ebenfalls in die Abgabekategorie B eingeteilt wurden andere Arzneimittel, die schwerwiegende Wechselwirkungen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten machen können oder Arzneimittel, die eine zwingend notwendige Dokumentation der Abgabe erfordern und somit einer Fachberatung durch eine Medizinalperson (Apotheker/in oder Ärztin/Arzt) bedürfen.
Die ordentlichen Verwaltungsverfahren zur eigentlichen Umteilung der Abgabekategorie C erfolgen Anfang 2019 nach Inkrafttreten des revidierten Heilmittelrechts.

https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/news/mitteilungen/hmg2-umteilung-arzneimittel-abgabekategorie-c